Vermittlungsgutschein der Arbeitsagentur
Seit März 2002 können Arbeitslose, die Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe
haben, auf Wunsch von ihrer Agentur für Arbeit Vermittlungsgutscheine erhalten. Mit dem
Vermittlungsgutschein kann der Arbeitslose zusätzlich einen privaten Arbeitsvermittler
seiner Wahl einschalten.
Voraussetzung für die Aushändigung des Gutscheines ist, dass der Arbeitslose seit sechs Wochen
arbeitslos gemeldet ist, Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe bezieht und noch nicht
vermittelt wurde. Der Vermittlungsgutschein hat
einen Wert von 2.000 Euro und ist drei Monate gültig. Anspruch auf
den Vermittlungsgutschein haben auch Arbeitnehmer, die in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme
beschäftigt sind.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit