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Vermittlungsgutschein vom Arbeitsamt

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Vermittlungsgutschein der Arbeitsagentur

 Gutschein vergrößern Seit März 2002 können Arbeitslose, die Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe haben, auf Wunsch von ihrer Agentur für Arbeit Vermittlungsgutscheine erhalten. Mit dem Vermittlungsgutschein kann der Arbeitslose zusätzlich einen privaten Arbeitsvermittler seiner Wahl einschalten.

Voraussetzung für die Aushändigung des Gutscheines ist, dass der Arbeitslose seit sechs Wochen arbeitslos gemeldet ist, Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe bezieht und noch nicht vermittelt wurde. Der Vermittlungsgutschein hat einen Wert von 2.000 Euro und ist drei Monate gültig. Anspruch auf den Vermittlungsgutschein haben auch Arbeitnehmer, die in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme beschäftigt sind.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit